Landgericht Bonn, 2003-06-10, 11 O 35/03

11 O 35/03Kantonsgericht10.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 11 O 35/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-06-10

Aktenzeichen: 11 O 35/03

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2003:0610.11O35.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Es wird festgestellt, daß die Anfechtungsklage der Antragsgegnerin vom 23. März 2003 gegen den Beschluß der Hauptversammlung der Antragstellerin vom 25. Februar 2003 über die Übertragung der Aktien aller Minderheitsaktionäre der Beklagten gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die Hauptaktionärin Firma B & Co. der Eintragung des angefochtenen Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegensteht.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin

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