37 Qs 10/03•Landgericht Bonn, 2003-05-13, 37 Qs 10/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 37 Qs 10/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-05-13
Aktenzeichen: 37 Qs 10/03
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2003:0513.37QS10.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. große Strafkammer
Tenor
Der Ordnungsgeldbeschluss der Staatsanwaltschaft C vom 10.02.2003 (Az.: ## Js ###/##) wird aufgehoben.
Die insoweit entstandenen Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Antragstellers trägt die Staatskasse.
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