18 O 345/02•Landgericht Bonn, 2003-04-10, 18 O 345/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 18 O 345/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-04-10
Aktenzeichen: 18 O 345/02
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2003:0410.18O345.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Normen: § 459 Abs. 1 und 2 BGB a.F.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des 1,2-fachen des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.