4 T 519/03•Landgericht Bonn, 2003-03-02, 4 T 519/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 4 T 519/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-03-02
Aktenzeichen: 4 T 519/03
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2003:0302.4T519.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung über den Löschungsantrag an das Amtsgericht - Grundbuchamt - zurückverwiesen.
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