Landgericht Bonn, 2003-03-02, 4 T 519/03

4 T 519/03Kantonsgericht02.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 4 T 519/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-03-02

Aktenzeichen: 4 T 519/03

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2003:0302.4T519.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung über den Löschungsantrag an das Amtsgericht - Grundbuchamt - zurückverwiesen.

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