Landgericht Bonn, 2003-01-20, 2 T 13/02

2 T 13/02Kantonsgericht20.01.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 2 T 13/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-01-20

Aktenzeichen: 2 T 13/02

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2003:0120.2T13.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Auf die Beschwerde der Schuldnerin vom 26.08.2002 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 20.08.2002, durch den der Antrag der Schuldnerin vom 07.08.2002 auf Erteilung der Restschuldbefreiung als unzulässig zurückgewiesen worden ist, wird der angefochtene Beschluss aufgehoben.

Das Amtsgericht wird angewiesen,den Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung nicht wegen Fehlens eines Eigenantrags der Schuldnerin zurückzuweisen.

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