Landgericht Bonn, 2002-05-21, 15 O 553/01

15 O 553/01Kantonsgericht21.05.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 15 O 553/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-21

Aktenzeichen: 15 O 553/01

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2002:0521.15O553.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung seitens des Beklagten und des Streitverkündeten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe vom Beklagten oder Streitverkündeten geleistet wird.

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