1 O 370/01•Landgericht Bonn, 2002-04-17, 1 O 370/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 370/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-04-17
Aktenzeichen: 1 O 370/01
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2002:0417.1O370.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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