Ks 90 Js 977/01 - 24 B 12/01•Landgericht Bonn, 2002-01-29, Ks 90 Js 977/01 - 24 B 12/01
Landgericht Bonn, 2002-01-29, Ks 90 Js 977/01 - 24 B 12/01
Ks 90 Js 977/01 - 24 B 12/01Kantonsgericht29.01.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — Ks 90 Js 977/01 - 24 B 12/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-29
Aktenzeichen: Ks 90 Js 977/01 - 24 B 12/01
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2002:0129.KS90JS977.01.8211.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer - als Schwurgericht -
Tenor
Für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Seine Schuld wiegt besonders schwer.
Die zur Tat benutzten Schuhe werden eingezogen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, seine eigenen sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.
- §§ 211, 249, 251, 52, 74 StGB-
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