Landgericht Bonn, 2002-01-29, Ks 90 Js 977/01 - 24 B 12/01

Ks 90 Js 977/01 - 24 B 12/01Kantonsgericht29.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — Ks 90 Js 977/01 - 24 B 12/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-29

Aktenzeichen: Ks 90 Js 977/01 - 24 B 12/01

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2002:0129.KS90JS977.01.8211.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. große Strafkammer - als Schwurgericht -

Tenor

Für Recht erkannt:

Der Angeklagte wird wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Seine Schuld wiegt besonders schwer.

Die zur Tat benutzten Schuhe werden eingezogen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, seine eigenen sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.

  • §§ 211, 249, 251, 52, 74 StGB-

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