10 O 356/01•Landgericht Bonn, 2002-01-18, 10 O 356/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 10 O 356/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-18
Aktenzeichen: 10 O 356/01
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2002:0118.10O356.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Unter Aufhebung des Vollstreckungsbescheids des Amtsgerichts F vom 19.06.2001 (AZ: 01-........) wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt mit Ausnahme der Kosten, die durch Erlaß des Vollstreckungsbescheides veranlaßt worden sind.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.100, DM vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.