Landgericht Bonn, 2002-01-18, 10 O 356/01

10 O 356/01Kantonsgericht18.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 10 O 356/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-18

Aktenzeichen: 10 O 356/01

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2002:0118.10O356.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Unter Aufhebung des Vollstreckungsbescheids des Amtsgerichts F vom 19.06.2001 (AZ: 01-........) wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt mit Ausnahme der Kosten, die durch Erlaß des Vollstreckungsbescheides veranlaßt worden sind.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.100, DM vorläufig vollstreckbar.

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