Landgericht Bonn, 2001-12-20, 14 0 162/01

14 0 162/01Kantonsgericht20.12.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 14 0 162/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-12-20

Aktenzeichen: 14 0 162/01

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2001:1220.14.0.162.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 3.500,00 vorläufig vollstreckbar.

Beide Parteien dürfen Sicherheitsleistungen auch durch eine unwiderrufliche, schriftliche, selbstschuldnerische Bürgschaft einer als Zoll- oder Steuerbürge zugelassenen deutschen Bank oder Sparkasse erbringen.

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