11 O 181/00•Landgericht Bonn, 2001-05-15, 11 O 181/00
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 11 O 181/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-05-15
Aktenzeichen: 11 O 181/00
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2001:0515.11O181.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Normen: §§ 823 II, 31 BGB i. v. m. §§ 288 II , 331 HGB, §§ 91, 93, 400 AktG
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithilfe tragen die Kläger.
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Das Urteil ist für die Beklagte sowie für die Streithelfer gegen Sicherheitsleistung in Höhe von je 7.000,- DM vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch (in Form einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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