Landgericht Bonn, 2000-12-27, 37 Qs 59/00

37 Qs 59/00Kantonsgericht27.12.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 37 Qs 59/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-12-27

Aktenzeichen: 37 Qs 59/00

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2000:1227.37QS59.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. große Strafkammer

Tenor

Die von der S Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, .vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Rechtsanwalt T S, mit Schriftsatz vom 30.11.2000 "namens des Angeklagten" eingelegte Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die S Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Der Beschwerdewert beträgt 200 DM.

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