1 O 355/97•Landgericht Bonn, 1998-08-10, 1 O 355/97
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 355/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-08-10
Aktenzeichen: 1 O 355/97
ECLI: ECLI:DE:LGBN:1998:0810.1O355.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin
a. DM 10.000,00 Schmerzensgeld sowie
b .DM 1.487,47 Schadensersatz,
jeweils nebst 4 % Zinsen seit dem 12.09.1997 zu zahlen.
Die Beklagte zu 1) wird darüber hinaus verurteilt, an die Klägerin 4 % Zinsen aus 11.487,47 DM für die Zeit vom 08.09. bis 11.09.1997 zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß die Beklagten zu 1) und zu 2) gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, der Klägerin 2/3 allen zukünftigen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, der auf dem Unfallgeschehen vom ##.09.19## beruht, soweit dieser nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen ist.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 23 % und den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 77 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 17.000,00 DM. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 800,00 DM abwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die jeweilige Sicherheitsleistung kann auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.