8 T 34/97•Landgericht Bonn, 1998-01-05, 8 T 34/97
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 8 T 34/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-01-05
Aktenzeichen: 8 T 34/97
ECLI: ECLI:DE:LGBN:1998:0105.8T34.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 09.01.1997 - 28 Il 75/96 WEG - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegner werden der Antragstellerin auferlegt.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 18.507,44 DM festgesetzt.
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