Landgericht Bonn, 1998-01-05, 8 T 34/97

8 T 34/97Kantonsgericht05.01.1998

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 8 T 34/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-01-05

Aktenzeichen: 8 T 34/97

ECLI: ECLI:DE:LGBN:1998:0105.8T34.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 09.01.1997 - 28 Il 75/96 WEG - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegner werden der Antragstellerin auferlegt.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 18.507,44 DM festgesetzt.

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