8 T 295/96•Landgericht Bonn, 1997-11-14, 8 T 295/96
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 8 T 295/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-11-14
Aktenzeichen: 8 T 295/96
ECLI: ECLI:DE:LGBN:1997:1114.8T295.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Der Beschwerde des Antragstellers gegen die Geschäftswertfestsetzung für die Beschwerdeinstanz im Beschluss des Landgerichts Bonn vom 17. Juli 1997 wird dahingehend abgeholfen, dass der Geschäftswert für die Beschwerdeinstanz auf
35.000,00 DM
festgesetzt wird.
Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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