8 T 27/97•Landgericht Bonn, 1997-07-29, 8 T 27/97
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 8 T 27/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-07-29
Aktenzeichen: 8 T 27/97
ECLI: ECLI:DE:LGBN:1997:0729.8T27.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zvilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn - 28 II 106/96 WEG - vom 07.01.1997 wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten werden der Antragstellerin auferlegt, eine
Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000,-- DM festgesetzt
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