Landgericht Bonn, 1997-07-29, 8 T 27/97

8 T 27/97Kantonsgericht29.07.1997

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 8 T 27/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-07-29

Aktenzeichen: 8 T 27/97

ECLI: ECLI:DE:LGBN:1997:0729.8T27.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Zvilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn - 28 II 106/96 WEG - vom 07.01.1997 wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten werden der Antragstellerin auferlegt, eine

Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000,-- DM festgesetzt

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.