Landgericht Bonn, 1997-07-24, 12 O 53/97

12 O 53/97Kantonsgericht24.07.1997

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 12 O 53/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-07-24

Aktenzeichen: 12 O 53/97

ECLI: ECLI:DE:LGBN:1997:0724.12O53.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.075,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 02.01.1997 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben zu 1/3 die Klägerin und zu 2/3 die Beklagte zu tragen mit Ausnahme der Mehrkosten, die durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts Köln entstanden sind; diese Mehrkosten hat vorab in vollem Umfang die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist zugunsten der Klägerin gegen Sicherheitsleistung, die auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden kann, oder Hinterlegung in Höhe von 14.500,00 DM vorläufig vollstreckbar.

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