12 O 149/94•Landgericht Bonn, 1994-11-02, 12 O 149/94
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 12 O 149/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-11-02
Aktenzeichen: 12 O 149/94
ECLI: ECLI:DE:LGBN:1994:1102.12O149.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts
Tenor
Die einstweilige Verfügung vom 20. September 1994 wird aufrechterhalten.
Es wird klargestellt, daß der Antrag vom 11.10.1994 auf Erlass einer weitergehenden einstweiligen Verfügung zurückgenommen worden ist.
Die Kosten des Verfahrens haben zu 1/3 die Verfügungsklägerin und zu 2/3 die Verfügungsbeklagte zu tragen.
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