Landgericht Bonn, 1994-11-02, 12 O 149/94

12 O 149/94Kantonsgericht02.11.1994

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 12 O 149/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-11-02

Aktenzeichen: 12 O 149/94

ECLI: ECLI:DE:LGBN:1994:1102.12O149.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 20. September 1994 wird aufrechterhalten.

Es wird klargestellt, daß der Antrag vom 11.10.1994 auf Erlass einer weitergehenden einstweiligen Verfügung zurückgenommen worden ist.

Die Kosten des Verfahrens haben zu 1/3 die Verfügungsklägerin und zu 2/3 die Verfügungsbeklagte zu tragen.

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