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4 O 238/24•Landgericht Bielefeld, 2025-05-23, 4 O 238/24
4 O 238/24Kantonsgericht23.05.2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-23
Aktenzeichen: 4 O 238/24
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2025:0523.4O238.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits und der Streitverkündung werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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