Landgericht Bielefeld, 2025-05-09, 04 Ks-446 Js 272/24-21/24

04 Ks-446 Js 272/24-21/24Kantonsgericht09.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 04 Ks-446 Js 272/24-21/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-05-09

Aktenzeichen: 04 Ks-446 Js 272/24-21/24

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2025:0509.04KS446JS272.24.2.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. große Jugendkammer

Tenor

Der Angeklagte ist der vorsätzlichen Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen, des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit Diebstahl sowie der gefährlichen Körperverletzung in einem weiteren Fall schuldig.

Gegen ihn wird unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts F. vom 29.04.2024 – Az. 4a Ds-815 Js 1952/23-42/24 – eine Einheitsjugendstrafe von

neun Jahren

verhängt.

Von der Auferlegung von Kosten und Auslagen wird abgesehen. Der Angeklagte hat jedoch die notwendigen Auslagen der Nebenkläger zu tragen.

Angewandte Vorschriften: §§ 212 Abs. 1, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4 und 5, 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 Nr. 6, 22, 23, 52, 53 StGB; §§ 1, 105ff. JGG.

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