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14 NBs 46/24•Landgericht Bielefeld, 2025-01-29, 14 NBs 46/24
14 NBs 46/24Kantonsgericht29.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-29
Aktenzeichen: 14 NBs 46/24
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2025:0129.14NBS46.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: XIV. kleine Strafkammer
Die Berufung des Angeklagten wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Schuldspruch in „Urkundenfälschung in 15 Fällen“ geändert wird.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen.
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