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1 O 178/24•Landgericht Bielefeld, 2025-01-06, 1 O 178/24
1 O 178/24Kantonsgericht06.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-06
Aktenzeichen: 1 O 178/24
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2025:0106.1O178.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Das Versäumnisurteil der Einzelrichterin vom 23.09.2024 bleibt aufrechterhalten.
Der Kläger hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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