Landgericht Bielefeld, 2024-12-12, 101 StVK 1254/24

101 StVK 1254/24Kantonsgericht12.12.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 101 StVK 1254/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-12-12

Aktenzeichen: 101 StVK 1254/24

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2024:1212.101STVK1254.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Strafvollstreckungskammer

Tenor

Der Antrag auf Feststellung, die Verlegung des Antragstellers von dem offenen Vollzug der Antragsgegnerin in den geschlossenen Vollzug der JVA O. aufgrund der Entscheidung der Antragsgegnerin vom 11.01.2023 sei rechtswidrig gewesen, wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Streitwert wird auf bis zu 500,00 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.