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23 T 177/24•Landgericht Bielefeld, 2024-05-29, 23 T 177/24
23 T 177/24Kantonsgericht29.05.2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-29
Aktenzeichen: 23 T 177/24
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2024:0529.23T177.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Es wird festgestellt, dass die Haftanordnung des Amtsgerichts Herford vom 11.03.2021 im Zeitraum vom 21.03.2021 bis zum 23.03.2021 rechtswidrig war und den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat.
Die im Beschwerdeverfahren zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Beteiligten zu 3) werden dem Beteiligten zu 2) auferlegt. Gerichtskosten werden in beiden Verfahren nicht erhoben.
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