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19 O 185/23•Landgericht Bielefeld, 2024-03-04, 19 O 185/23
19 O 185/23Kantonsgericht04.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-04
Aktenzeichen: 19 O 185/23
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2024:0304.19O185.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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