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7 O 191/21•Landgericht Bielefeld, 2024-02-27, 7 O 191/21
7 O 191/21Kantonsgericht27.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-27
Aktenzeichen: 7 O 191/21
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2024:0227.7O191.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Die Beklagte zu 3. wird verurteilt, an den Kläger 6.741,40 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.10.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Gerichtskosten tragen der Kläger zu 97 Prozent und die Beklagte zu 3. zu 3 Prozent.
Die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt die Beklagte zu 3. zu 3 Prozent.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. und 2. sowie der Streithelferinnen zu 1. und 2. trägt der Kläger.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3. trägt der Kläger zu 92 Prozent.
Im Übrigen hat jeder seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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