Landgericht Bielefeld, 2023-11-06, 15 StVK 2957/23

15 StVK 2957/23Kantonsgericht06.11.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 15 StVK 2957/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-11-06

Aktenzeichen: 15 StVK 2957/23

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2023:1106.15STVK2957.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Strafvollstreckungskammer

Tenor

er Kammerbeschluss vom 07. September 2023 wird wie folgt ergänzt:

8. Es wird festgestellt, dass die verfahrensfremde Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Brühl vom 24. März 2015 (Az. 50 Ds 122 Js 150/14) durch den Vollzug der durch das Urteil des Landgerichts Münster vom 03. Juli 2017 (Az. 1 KLs 540 Js 2300/16) angeordneten und mit Kammerbeschluss vom 07. September 2023 für erledigt erklärten Unterbringung des Betroffenen in einem psychiatrischen Krankenhaus vollständig vollstreckt ist.

9. Der Betroffene ist umgehend aus der Justizvollzugsanstalt zu entlassen.

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