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23 T 346/23•Landgericht Bielefeld, 2023-08-14, 23 T 346/23
23 T 346/23Kantonsgericht14.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-14
Aktenzeichen: 23 T 346/23
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2023:0814.23T346.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung zurückgewiesen. Im Gegensatz zur Rechtsauffassung des Betreuers hat der Betreuer stets zunächst (nicht durch die Betreuungsabteilung des Amtsgerichts) durch Justizverwaltungsakt(e) eine gerichtliche Entscheidung über seine (aktuelle) Einstufung in die Vergütungstabelle (A, B oder C) herbeizuführen (Bohnert, Beck-online Kommentar, Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, § 8 VBVG Rn. 48 ff.).
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