projekte
18 O 105/23•Landgericht Bielefeld, 2023-07-21, 18 O 105/23
18 O 105/23Kantonsgericht21.07.2023
Entscheidungsdatum: 2023-07-21
Aktenzeichen: 18 O 105/23
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2023:0721.18O105.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert wird auf bis 6.000,00 EUR festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.