Landgericht Bielefeld, 2023-07-21, 18 O 105/23

18 O 105/23Kantonsgericht21.07.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 18 O 105/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-07-21

Aktenzeichen: 18 O 105/23

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2023:0721.18O105.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert wird auf bis 6.000,00 EUR festgesetzt.

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