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18 O 216/21•Landgericht Bielefeld, 2023-05-31, 18 O 216/21
18 O 216/21Kantonsgericht31.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-31
Aktenzeichen: 18 O 216/21
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2023:0531.18O216.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger einen Betrag in Höhe von 2.553,13 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.10.2021 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche über die mit der Klageforderung (Klageantrag zu Z. 1) geltend gemachten darüber hinausgehenden Schäden zu ersetzen, die aus der fehlerhaften Beratung anlässlich des Versicherungswechsel der privaten Krankenversicherung des Klägers und seiner Ehefrau im Jahre 2019 entstanden sind, soweit sie nicht auf Dritte übergegangen sind oder übergehen werden.
Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Anwaltskosten der Kanzlei A. Rechtsanwälte i.H.v. 1445,40 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger 20 %, der Beklagte 80 %.
Das Urteil ist für den Kläger vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 110 % des beizutreibenden Betrages, im Übrigen vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung.
Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 110 % des seitens der Beklagten zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet..
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