Landgericht Bielefeld, 2023-05-12, 7 O 42/18

7 O 42/18Kantonsgericht12.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 7 O 42/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-12

Aktenzeichen: 7 O 42/18

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2023:0512.7O42.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 188.168,48 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.12.2017 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 3.137,91 EUR vorprozessuale Rechtsverfolgungskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sei dem 04.04.2018 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte; die Kosten der Nebenintervention trägt die Streithelferin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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