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19 O 147/22•Landgericht Bielefeld, 2023-03-10, 19 O 147/22
19 O 147/22Kantonsgericht10.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-10
Aktenzeichen: 19 O 147/22
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2023:0310.19O147.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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