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8 O 150/22•Landgericht Bielefeld, 2023-01-23, 8 O 150/22
8 O 150/22Kantonsgericht23.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-23
Aktenzeichen: 8 O 150/22
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2023:0123.8O150.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.595 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 5.8.2021 sowie weitere 520,50 € zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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