Landgericht Bielefeld, 2022-12-23, 3 O 453/20

3 O 453/20Kantonsgericht23.12.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 3 O 453/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-12-23

Aktenzeichen: 3 O 453/20

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:1223.3O453.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von € 5.498,00 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.01.2020 Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übertragung des Eigentums an den Faksimiles

Skizzenbuch Giorgio Martini, Exemplar 239/599 und

Leonardo Da Vinci, Exemplar 374/950

zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme der in dem Antrag zu Ziffer 1) näher benannten Faksimiles seit dem 10.01.2020 in Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, an die Klägerin vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 571,44 zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.12.2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.