Landgericht Bielefeld, 2022-12-19, 8 O 157/22

8 O 157/22Kantonsgericht19.12.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 8 O 157/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-12-19

Aktenzeichen: 8 O 157/22

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:1219.8O157.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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