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8 O 157/22•Landgericht Bielefeld, 2022-12-19, 8 O 157/22
8 O 157/22Kantonsgericht19.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-19
Aktenzeichen: 8 O 157/22
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:1219.8O157.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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