Landgericht Bielefeld, 2022-11-28, 22 O 59/22

22 O 59/22Kantonsgericht28.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 22 O 59/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-11-28

Aktenzeichen: 22 O 59/22

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:1128.22O59.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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