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1 Ks - 446 Js 500/21 – 10/22•Landgericht Bielefeld, 2022-11-22, 1 Ks - 446 Js 500/21 – 10/22
1 Ks - 446 Js 500/21 – 10/22Kantonsgericht22.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-22
Aktenzeichen: 1 Ks - 446 Js 500/21 – 10/22
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:1122.1KS8211.446JS500.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
er Angeklagte wird wegen Totschlags, wegen versuchten Totschlags und wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit Nötigung, in allen drei Fällen jeweils in Tateinheit mit dem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
13 Jahren
verurteilt.
Er trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.
Angewandte Strafvorschriften:
§§ 212 Abs. 1, 240 Abs. 1 und 2, 22, 23 Abs. 1 und 2, 49, 52 Abs. 1 und 2, 53 Abs. 1 StGB, 52 Abs. 1 Nr. 2 b) WaffG
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