Landgericht Bielefeld, 2022-09-30, 3 KLs - 336 Js 678/22 - 28/22

3 KLs - 336 Js 678/22 - 28/22Kantonsgericht30.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 3 KLs - 336 Js 678/22 - 28/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-30

Aktenzeichen: 3 KLs - 336 Js 678/22 - 28/22

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:0930.3KLS336JS678.22.8.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. große Strafkamme

Tenor

Der Angeklagte wird wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zehn Fällen und Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

vier Jahren und neun Monaten

verurteilt.

Es wird die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 165.876,10 € angeordnet.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Angewandte Vorschriften:

§§ 1 Abs. 1, 3, 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, 27, 53, 73c StGB.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.