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21 KLs 11/22•Landgericht Bielefeld, 2022-09-19, 21 KLs 11/22
21 KLs 11/22Kantonsgericht19.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-19
Aktenzeichen: 21 KLs 11/22
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:0919.21KLS11.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. große Strafkammer
Der Angeklagte ist schuldig des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 18 Fällen, des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie des vorsätzlichen unerlaubten Ausübens der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe.
Er wird deswegen zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten
verurteilt.
Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.
Es wird ein Vorwegvollzug der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten vor der Maßregel bestimmt.
Es wird die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 687.550,00 € angeordnet. Ein weiterer Betrag in Höhe von 406.200,00 € unterliegt der erweiterten Einziehung von Taterträgen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften:
§§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29a Abs. 1 Nr. 2, 33 BtMG, §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 2, 22a Abs. 1 Nr. 6a), Nr. 29b) Anlage zu § 1 Abs. 1 KrWaffKontrG, §§ 53, 64, 73, 73a, 73c StGB.
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