projekte
1 O 256/21•Landgericht Bielefeld, 2022-09-16, 1 O 256/21
1 O 256/21Kantonsgericht16.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-16
Aktenzeichen: 1 O 256/21
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:0916.1O256.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.002,07 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.12.2021 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 7.002,07 EUR festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.