Landgericht Bielefeld, 2022-08-31, 5 O 397/20

5 O 397/20Kantonsgericht31.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 5 O 397/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-08-31

Aktenzeichen: 5 O 397/20

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:0831.5O397.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 23.508,79 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hierauf seit dem 05.05.2021 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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