Landgericht Bielefeld, 2022-08-15, 02 KLs-676 Js 32/19-16/22

02 KLs-676 Js 32/19-16/22Kantonsgericht15.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 02 KLs-676 Js 32/19-16/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-08-15

Aktenzeichen: 02 KLs-676 Js 32/19-16/22

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:0815.02KLS676JS32.19.1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: II. Große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen schweren Bandendiebstahls in acht Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

drei Jahren und acht Monaten

verurteilt.

Es wird die Einziehung von Wertersatz i. H. v. € 175.000,00 angeordnet, wobei der Angeklagte mit U. T., P. K., X. Y. in voller Höhe, mit G. W. in Höhe von € 29.000,00 und mit L. JY. in Höhe von € 168.000,00 als Gesamtschuldner haftet.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Angewendete Vorschriften: §§ 244a Abs. 1, 25 Abs. 2, 52, 53, 73 Abs. 1, 73 c S. 1 StGB.

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