Landgericht Bielefeld, 2022-08-12, 8 O 341/20

8 O 341/20Kantonsgericht12.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 8 O 341/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-08-12

Aktenzeichen: 8 O 341/20

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:0812.8O341.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 41.562,25 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Teilbetrag i.H.v. 35.296,18 € seit dem 19.09.2020, aus 6.266,07 € seit dem 20.11.2020 zu zahlen.

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, der Klägerin außergerichtlich entstandene Rechtsanwaltsgebühren von 1.336,90 € nebst Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.11.2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 14%, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 86%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten Sicherheit i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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