projekte
8 O 395/21•Landgericht Bielefeld, 2022-08-10, 8 O 395/21
8 O 395/21Kantonsgericht10.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-10
Aktenzeichen: 8 O 395/21
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:0810.8O395.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 11.304,84 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.09.2021 zu zahlen.
Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 850,91 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.02.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 25 % und die Beklagten zu 75 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für beide Parteien jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.