Landgericht Bielefeld, 2022-06-09, 23 T 292/22

23 T 292/22Kantonsgericht09.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 23 T 292/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-06-09

Aktenzeichen: 23 T 292/22

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:0609.23T292.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

er Beschluss des Amtsgerichts Herford vom 20.05.2022 wird aufgehoben.

Die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung der Beteiligten zu 3) wird auf 876,70 € festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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