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4 KLs 46/21•Landgericht Bielefeld, 2022-05-19, 4 KLs 46/21
4 KLs 46/21Kantonsgericht19.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-19
Aktenzeichen: 4 KLs 46/21
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:0519.4KLS46.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Jugendkammer als Jugendschutzkammer
Der Angeklagte wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwei Fällen, sexuellen Missbrauchs eines Kindes sowie Besitzes kinderpornographischer Inhalte in Tateinheit mit Besitz jugendpornographischer Inhalte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
vier Jahren und drei Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers zu tragen.
Angewandte Vorschriften: §§ 176 Abs. 1 (in der Fassung vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021), 176a Abs. 2 (in der Fassung vom 01.04.2004 bis zum 26.01.2015), 184b Abs. 3, 184c Abs. 3 (jeweils in der Fassung vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021), 21, 52, 53 StGB
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