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21 S 103/21•Landgericht Bielefeld, 2022-03-21, 21 S 103/21
21 S 103/21Kantonsgericht21.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-21
Aktenzeichen: 21 S 103/21
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:0321.21S103.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26.11.2021 verkündete Urteil des Amtsgerichts Minden – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen – abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.496,20 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.08.2021 zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Beklagte zu 90 % und die Klägerin zu 10 %; die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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