Landgericht Bielefeld, 2022-01-24, 22 S 158/21

22 S 158/21Kantonsgericht24.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 22 S 158/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-01-24

Aktenzeichen: 22 S 158/21

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:0124.22S158.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Minden (22 C 244/21) vom 09.11.2021 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.

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