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22 S 158/21•Landgericht Bielefeld, 2022-01-10, 22 S 158/21
22 S 158/21Kantonsgericht10.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-10
Aktenzeichen: 22 S 158/21
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:0110.22S158.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Die Kammer weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
Darüber hinaus ist beabsichtigt, den Streitwert für das Berufungsverfahren auf 3.000,00 € festzusetzen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung.
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