Landgericht Bielefeld, 2021-11-25, 19 O 394/20

19 O 394/20Kantonsgericht25.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 19 O 394/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-25

Aktenzeichen: 19 O 394/20

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2021:1125.19O394.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, seinen Miteigentumsanteil des im Grundbuch des Amtsgerichts A. von B. BI. xxx verzeichneten Grundbesitzes der Gemarkung B., Flur x, Flurstücke xx, Gebäude- und Freifläche, C.-straße xx, 8 qm,

yyy, Gebäude- und Freifläche, C.-straße, 13 qm

zzz, Landwirtschaftsfläche, Gebäude- und Freifläche, C.-straße yy, 4458 qm

an den Kläger aufzulassen und die Eintragung des Klägers als Eigentümer in das genannte Grundbuch zu bewilligen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar,

in der Hauptsache gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 48.000,00 €,

wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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